Häufige Fragen

Was Patient:innen vor dem ersten Termin am häufigsten wissen möchten.

Brauche ich eine Überweisung?

Nein. Für eine Psychotherapie brauchen Sie keine Überweisung – Sie können sich direkt bei mir melden.

Wie vereinbare ich ein Erstgespräch?

Das hängt von Ihrer Versicherung ab. Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde als Kassenleistung finden Sie über die Terminservicestelle unter 116 117; ebenso können Sie sich direkt bei mir melden. Ein privat finanziertes Erstgespräch (private Krankenversicherung, Beihilfe oder Selbstzahlung) können Sie online buchen. Am einfachsten schreiben Sie mir eine kurze E-Mail – ich schlage Ihnen dann Termine vor.

Was passiert im Erstgespräch?

Wir lernen uns kennen. Sie erzählen in Ihrem Tempo, was Sie belastet; ich stelle Fragen und gebe eine erste Einschätzung. Am Ende besprechen wir, ob und wie es weitergehen kann. Sie verpflichten sich mit dem Erstgespräch zu nichts.

Was kostet eine Sitzung?

Bei gesetzlich Versicherten werden Leistungen im Rahmen der Kassenzulassung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler:innen erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die konkreten Beträge und Hinweise zur Erstattung finden Sie unter Ablauf & Kosten.

Ich bin gesetzlich versichert – kann ich trotzdem kommen?

Ja, selbstverständlich. Ich habe eine Kassenzulassung – als gesetzlich versicherte Person ist die Psychotherapie bei mir eine Leistung Ihrer Krankenkasse, auf die Sie Anspruch haben. Eine Behandlung auf eigene Kosten ist auch für gesetzlich Versicherte möglich, wenn Sie dies vor Behandlungsbeginn ausdrücklich wünschen und schriftlich bestätigen.

Erfährt jemand von meiner Therapie?

Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht – gegenüber Arbeitgebern, Angehörigen und Behörden. Bei reiner Selbstzahlung erfolgt zudem keine Abrechnung und keine Diagnoseübermittlung an eine Krankenkasse oder Versicherung. Die gesetzlich vorgeschriebene Behandlungsdokumentation in der Praxis bleibt davon unberührt.

Wie lange dauert eine Therapie?

Das hängt vom Anliegen ab: Eine Kurzzeittherapie umfasst etwa 12–24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann bis zu 100 Sitzungen umfassen. Manche Anliegen lassen sich auch in wenigen beratenden Gesprächen klären.

Was ist, wenn es zwischen uns nicht passt?

Dann sagen Sie es – oder ich spreche es an. Die Passung ist entscheidend für den Therapieerfolg, und sie offen anzusprechen gehört für mich dazu.